Grundlage ist das vom Bund erlassene neue Infektionsschutzgesetz. Dieses gilt ab 01. Oktober 2022 Auf dieser Basis hatte das Land Brandenburg eine neue Maßnahmenverordnung erlassen. Diese Verordnung wurde nunmehr am 10. Januar 2023 verlängert.
Unabhängig, bzw. ergänzend dazu gilt in unserer Praxis Folgendes:
Abstandsgebot und Hygieneregeln: Jede Person ist weiterhin verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten. Bei Vorliegen von typischen Symptomen oder sonstigen Anhaltspunkten für eine Infektion ist der Zutritt zu unserer Praxis untersagt! Die Benutzung einer Mund-Nasenbedeckung wird bei uns gerne gesehen.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen oder Hinweise jederzeit zur Verfügung. Da wir ohnehin eine Bestellpraxis sind bitten wir im Vorfeld um eine entsprechende Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr.
Ihr Vilance-Team ! (www.vilance-ffo.de) Bleiben Sie bitte gesund!